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RegierungDie Regierung ist die oberste Institution eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Gesamtpolitik des Staates. Die Regierung, ihre Organisation und Funktion stehen in enger Beziehung mit der allgemein in der entsprechenden Gesellschaft vorherrschenden Herrschaftsstruktur sowie der sozio-ökonomischen Ordnung.
In modernen, demokratischen Staaten wird als Regierung meist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben gemeint.
In anderen Sprachen und Dialekten
In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.
Auf britischem Englisch bedeutet das Wort government nicht nur "Regierung", sondern auch "Staatsgewalt"; auf amerikanischem Englisch bedeutet government sogar fast nur noch "Staatsgewalt"; die Exekutive wird meistens administration genannt. In Frankreich kann gouvernement sowohl "Regierung" als auch "Staatsgewalt" bedeuten, während das gouvernement in Kanada meistens nur "Regierung" bedeutet.
Legitimation der Regierung
Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- In der vom Anarchismus angestrebten Gesellschaft gibt es keine Regierung (Selbstorganisation, Selbstverwaltung, ein Rhizom besitzt kein Zentrum und keine Hierarchie).
Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar.
Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.
Soziale Aufgaben
Die Aufgaben einer Regierung werden heutzutage in den meisten Staaten durch eine Verfassung festgelegt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es die eigentliche soziale Aufgabe der Regierung, allokations-, distributions- und stabilisierungspolitische Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und die Verfassung eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs (Banden), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (USA).
Siehe auch: Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung, 100-Tage-Frist
Eigene Ziele
Entgegen der sozialen Aufgaben werden gemäß der ökonomischen Theorie der Politik (ÖTP) in Regierungen tatsächlich Ziele verfolgt, die die eigene Macht stützen und eine Wiederwahl ermöglichen sollen.
Historische Entwicklung der Regierungsfunktion
Das zentrales und leitendes Organ der Staatsmacht entstand in Europa Hand in Hand mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich in der Absoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von den Handwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindenden Bürgertum. Die Entstehung eines politischen Institutionsgefüges hatte die Herstellung eines territorial beschränkten Wirtschaftsraumes zur Folge und entsprach damit den Interessen des Bürgertums, womit der Grundstein für die Entwicklung des Kapitalismus gelegt war.
Die Auffassung von Herrschaft eines Staates wandelte sich in der Zeit des Absolutismus zu einer einheitlichen, übergeordneten Gewalt: der öffentlichen, je nach Land spezifisch legitimierten, Staatsgewalt. Die Funktion der Staatsgewalt war die eines Garanten für die Kontinuität der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und vertrat damit die Ordnung, an der wiederum sich die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen orientierten.
Der alleinige Führungsanspruch des absolutistischen Herrschers wurde mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zunehmend auf weitere Institutionen, insbesondere der Verwaltung abgelöst. Einerseits eigneten sich die Berater der Herrschenden mehr und mehr Machtnischen an, andererseits begann sich die von den Herrschern geschaffene bürokratische Verwaltung mehr und mehr zu verselbständigen.
Kategorie:Politischer Begriff
ja:政府
ko:정부
ms:Kerajaan
simple:Government
th:รัฐบาล
InstitutionInstitution (lat. institutio – Einrichtung) ist in der Soziologie eine mit Handlungs-Rechten, Handlungs-Pflichten oder normativer Geltung belegte soziale Wirklichkeit, durch die Gruppen und Gemeinschaften nach innen und nach außen hin verbindlich (geltend) wirken oder handeln.
Umgangssprachlich wird unter einer Institution auch eine Organisation (s. dort) verstanden.
Begriffsgeschichte
Die Betrachtung politischer Institutionen geht mindestens auf Jean-Jacques Rousseau zurück. Die frühen politischen Theorien sahen politische Institutionen jedoch lediglich als Arenen in denen politische Handlungen statt finden, die jedoch von fundamentaleren Kräften bestimmt wurden. In der vergleichenden Regierungslehre befasste man sich mit der institutionellen Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere der westlichen Welt. Es ging also um formalen Institutionen.
Seit Mitte der 1970er Jahren begann sich ein neuer Institutionalismus zu entwickeln. Hierbei handelte es sich um eine Gegenbewegung zu herkömmlichen behaviouristischen Theorieansätzen und zu rational choice Ansätzen, die weitgehend als institutionenblind anzusehen sind. Im Neo-Institutionalismus werden, in Abgrenzung zum klassischen Institutionalismus, neben den formalen Institutionen auch nicht-formale betrachtet. Wie weit im einzelnen der Begriff Institution zu fassen ist, bleibt strittig. Wirtschaftswissenschaftlich inspirierte Wissenschaftler definieren den Begriff enger, als soziologisch inspirierte Wissenschaftler, die auch kognitive Regeln des menschlichen Handelns als Institution begreifen.
Als kleinster gemeinsamer Nenner kann gelten, dass eine Institution ein Regelsystem ist, dass eine bestimmte soziale Ordnung hervorruft.
Der Begriff wird in der Volkswirtschaftslehre für die Erklärung der Bildung von Unternehmen und Unternehmensgrenzen verwendet – oft aus Unzufriedenheit mit dem dort (und in der Betriebswirtschaftslehre) vielfach entfalteten Organisationsbegriff.
Der Brockhaus definiert die Institution als eine "gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung, in der bestimmte Aufgaben, meist in gesetzlich geregelter Form, wahrgenommen werden." (Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10 1989, S. 544)
Die jüngere Soziologie vermied es gern, komplexe Sachverhalte wie Familie oder Bundestag als "Institution" zu bezeichnen, da sie sowohl Aspekte der Institution als auch der Organisation umfassen und organisationssoziologisch weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die Institution der Ehe ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.) Jedoch hat z.B. 2003 Michael Wildt den "Institutions"-Begriff wieder fruchtbar aufgenommen, um das Reichssicherheitshauptamt in der Zeit des Nationalsozialismus zu erklären.
Beispiele
Beispiele für Institutionen sind jegliche Regeln und Normen, Verfassung, Kartellrecht, Strafrecht, Verträge (allgemein), StVO, DIN-/ISO Norm, Unternehmensleitsätze, Landessprache, Benimmregeln, Sitten und Bräuche.
Auf die oft mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum Ritual ist zu verweisen.
Ziele
Institutionen leiten das Handeln von Menschen, beschränken die Willkür (den Kürwillen) des individuellen Handelns, definieren den gemeinsamen Handlungsrahmen und mit ihm verbundene Verpflichtungen. Zu diesem Regelsatz bilden sich zugehörige Legitimierungsstrategien und Sanktionsmechanismen heraus. Damit üben Institutionen eine entlastende Funktion aus, indem sie eine kollektiv organisierte Bedürfnisbefriedigung sicherstellen und den einzelnen von elementaren Vollzügen freisetzen. Andererseits schützen sie die Gesellschaft vor individuell willkürlichen und chaotisch gegeneinander laufenden Handlungen und überführen sie in gesellschaftlich wohlgeordnete Abläufe.
Nach dem philosophischen Anthropologen Gehlen ersetzen Institutionen dem Menschen, was dem Tier als Instinkt verfügbar ist; Dieter Claessens hat dies biosoziologisch kritisiert und differenziert (Konzept der „Instinktstümpfe“). Sie sind nach Gehlen notwendigerweise undurchschaubar und entfremdet, bieten aber damit die Möglichkeit für eine "höhere" Freiheit des Handelns.
Institutionen regeln für das Individuum und die Gesellschaft elementare Bereiche wie: Reproduktion, (Familie, Verwandtschaft), Erziehung, Bildung und Ausbildung, Nahrungsbeschaffung, Warenproduktion und Verteilung (Wirtschaft) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung (Recht, Politik), sowie der Kultur (siehe Bernhard Schäfers 1995 S. 134-137). Sie sind "bewährte Problemlösungen" für den Alltag - welche man sich auch als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in Organisationen finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. Während Institutionen handlungsleitende Regeln zur Verfügung stellen, definieren Organisationen formell Ziele, Mitgliedschaft und Organisationsabläufe.
Wichtig ist hierbei, dass Institutionen beachtet sein müssen, um ihre Wirkung zu entfalten.
Hierarchie
Insitutionen werden häufig in eine hierarchische Ordnung nach dem Grad der Einschränkung von Gestaltungsfreiräumen gebracht. Je weiter unten die Ebene, desto spezifischer ist die zugehörige Institution.
Die erste Ebene stellt hierbei die soziale Verankerung dar. In dieser Ebene sind insbesondere informelle Institutionen wie Tradition, Weltanschauung und Kultur von Bedeutung. Die Institutionen dieser Ebene entwickeln sich nur sehr langsam über eine evolutionäre Veränderung. Die theoretische Basis wird durch die Soziologie gegeben.
Die zweite Ebene wird durch grundsätzliche formelle Spielregeln dargestellt, etwa eine Verfassung und Regeln des Rechts. Die theoretische Basis wird durch die Theorie der Verfügungsrechte gegeben.
Die dritte Ebene ist das Steuerungs- und Anreizsystem. Grundlage sind private Verträge. Die theoretische Basis wird durch die Transaktionskostenökonomik gegeben.
Die vierte Ebene betrifft schließlich die Ressourcenallokation. Die theoretische Basis wird durch die Prinzipal-Agent-Theorie gegeben.
Risiken und Chancen durch Institutionen
Totale Institutionen wie Gefängnisse, Psychiatrische Anstalten, Schiffsbesatzungen, Klöster oder Internate kontrollieren alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder, können also den Freiraum des Individuums überaus stark einschränken und soziale Entwicklungen verhindern. Sie weisen folgende Merkmale auf (nach Goffman):
#Totale Institutionen sind allumfassend. Das Leben aller Mitglieder findet nur an dieser einzigen Stelle statt und sie sind einer einzigen zentralen Autorität unterworfen.
#Die Mitglieder der Institution führen ihre alltägliche Arbeit in unmittelbarer (formeller) Gesellschaft und [informaler] Gemeinschaft ihrer Schicksalsgefährten aus.
#Alle Tätigkeiten und sonstigen Lebensäußerungen sind exakt geplant und ihre Abfolge wird durch explizite Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben.
#Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen sind in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen.
Auf der anderen Seite bergen Prozesse der Deinstitutionalisierung, z. B. in gesellschaftlichen Wandlungsphasen, Risiken des Rückfalls in riskantes, rücksichtsloses und nur auf Durchsetzung der Eigenwünsche bedachtes Verhalten.
Siehe auch: Institutionsvertrauen
Wirkungsmechanismus
Institutionen entfalten ihre Wirkung über Anreize, hierbei insbesondere inhaltliche Vorgaben und Sanktionen.
Auf diese Weise lassen sich Erwartungen, Entscheidungen und Handlungen der Individuen beeinflussen. Letztlich hat dies Einfluss auf kollektive, also etwa gesamtwirtschaftliche, Ergebnisse.
Literatur
- Hartmut Esser, Soziologie. Spezielle Grundlagen'#. Band 5: Institutionen. Frankfurt a. M./New York: Campus 2000
- Arnold Gehlen, Der Mensch, Wiesbaden: UTB 1995
- Arnold Gehlen, Über die Geburt der Freiheit aus der Entfremdung, Gesamtausgabe Bd. 4, Frankfurt a. M. 1983
- Erving Goffman, Asyle, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972 (zu Totalen Institutionen)
- Bernhard Schäfers (Hrsg.), Grundbegriffe der Soziologie. Opladen: Leske + Budrich, 4.Auflage 1995
- o.V.: Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10, 1989, S. 544
Siehe auch
Ritual, Organisation, Sitte, Brauch
Kategorie:Soziologie
Kategorie:Körperschaft
Kategorie:Volkswirtschaftslehre
ja:制度
ko:기관 (조직)
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
PolitikDer Begriff Politik wird aus dem griechischen Begriff 'Polis' für 'Stadt' oder 'Gemeinschaft' abgeleitet. Politik ist das Öffentliche: die zielgerichteten Handlungen und Ordnungen, die allgemein verbindliche Regeln sozialer Gemeinschaften oder eines oder mehrerer Staaten bestimmen. Es sind menschliche Vorstellungen zur Gestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse, die jeder Mensch durch Vernunft, Religion, Emotion und anderen Erkenntnisquellen entwickeln und formulieren kann.
Allgemein bezeichnet Politik einen Prozess mit dem Ziel, zu allgemein verbindlichen Entscheidungen zu kommen, indem sich mehrere Interessengruppen, Parteien, Organisationen oder Personen gezielt daran beteiligen. Politische Vorstellungen werden durch demokratische Legitimierung der Mehrheit des Volkes verbindliches Recht des Staates.
Fälschlicherweise wird Politik oft lediglich auf Parteien, Politiker und Entscheidungen, die für einen Staat oder mehrere Staaten (Internationale Politik) gelten, bezogen. Politik bestimmt jedoch auch die Beziehungen einzelner gesellschaftlicher Gruppen, Unternehmen und Organisationen zueinander. Ebenso betreiben auch Gruppen mit verschiedenen Interessen innerhalb einer Organisation durch gezieltes Argumentieren und Agieren Politik, um ihre Ziele zu erreichen.
Politik hat naturgemäß mit Machteinfluss zu tun, der positiv wie negativ verwendet werden kann. Politik im Staat ist erst dadurch möglich, dass der Staat die wesentliche Machtfunktion inne hat (Machtmonopol) und die Menschen durch die erzwungene Teilnahme am Staat bindet.
Der Erfolg dieser Politik misst sich im Ansammeln von Macht (zum Beispiel Wählerstimmen).
Der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Politik widmet sich die Politikwissenschaft.
Geschichte der Politik
Altertum
Früh befassten sich Gelehrte damit, wie Politik auszusehen hat, dabei waren die Fragen: 'Was ist eine gute und gerechte Staatsordnung?' und 'Wie erlangt man wirklich Macht im Staat?' im Mittelpunkt der Diskussion. Schon im Altertum vergleicht beispielsweise Aristoteles (384 bis 322 v. Chr.) alle ihm bekannten Verfassungen (Politische Systeme) und entwickelte eine auch heute viel zitierte Typologie in seinem Werk 'Politik'. Neben der Anzahl der an der Macht Beteiligten (einer, wenige, alle) unterschied er zwischen einer guten gemeinnützigen Ordnung (Monarchie, Aristokratie, Politie) und einer schlechten eigennützigen Staatsordnung (Tyrannis, Oligarchie, Demokratie). Erste geschriebene Gesetze belegen, dass Politik sich nicht nur mit den Herrschenden, sondern auch früh schon mit sozialen Regeln befasste, die bis heute überliefert wurden. Der Codex Hammurapi (Babylon, etwa 1700 v. Chr.) oder das Zwölftafelgesetz (Rom, etwa 450 v. Chr.) sind Beispiele verbindlicher Regeln, die sicher als Ergebnis von Politik gewertet werden können. Befasst man sich mit den Politikern der Römischen Republik und dem Römischen Kaiserreich, erkennt man viele Elemente damaliger Politik auch heute noch. Es wurde mit Kreide Wahlwerbung an die Hauswände geschrieben (etwa in Pompeji). Es gab einen komplexen Regierungsapparat und hitzige Rivalität zwischen den Amtsträgern. Korruption war ein Thema der Gesetzgebung und römischer Gerichtsverhandlungen. Briefe Ciceros an einen Verwandten belegen, wie gezielt die Wahl in ein Staatsamt auch taktisch vorbereitet wurde.
Mittelalter
Mit dem Verfall des Römischen Reiches verlor Politik in Europa wieder an Komplexität und die Gemeinwesen wurden wieder überschaubarer, Konflikte kleinräumiger. In der Zeit der Völkerwanderung und des frühen Mittelalters war Politik mehr kriegerische Machtpolitik und weniger durch Institutionen und allgemein akzeptierte Regeln geprägt. Je stärker der Fernhandel, Geld und Städte wieder an Bedeutung gewannen, desto wichtiger wurden wieder feste Machtzentren gebraucht und desto wichtiger wurden Institutionen. Beispielsweise bildeten sich die Hanse als Interessen und Machtverbund einflussreicher sich selbst regierender Städte. Wichtiges relativ konstantes Machtzentrum war die katholische Kirche. Aus sozialen Gemeinschaften, die bestimmten Führern die Treue schworen (Personenverbandstaat) wurden langsam Erbmonarchien mit festen Grenzen.
Neuzeit
In Frankreich entwickelte sich der Urtypus des absolutistischen Herrschers, in England entstand die an Recht und Gesetz gebundene konstitutionelle Monarchie. Dort waren bald auch die wohlhabenden Bürger offiziell an der Politik beteiligt. Mit der Zeit wurde dann das Zensuswahlrecht auf größere Teile der Bevölkerung ausgeweitet. In der Zeit der Aufklärung erdachten Gelehrte neue Modelle der Staatskunst. Statt Niccolo Machiavellis Modell der absoluten Macht, das sein Buch 'Der Fürst' (Il Principe) zeichnete, definierte John Locke das Modell der Gewaltenteilung. Die Bürgerlichen Freiheiten wurden durch verschiedene Philosophen gefordert und mit Thomas Jeffersons Menschenrechtserklärungen und der amerikanischen Verfassung begann die Zeit der modernen Verfassungsstaaten. Die französische Revolution und die Feldzüge Napoleons wälzten Europa um. Mit dem Code Civil in Frankreich wurden die Bürgerrechte festgelegt, überall fielen allmählich die Standesschranken. Politik wurde zu einer Angelegenheit des ganzen Volkes. Es entstanden Parteien, die zuerst von außen eine Opposition organisierten, um später selbst die Regierung zu stellen. Einige Parteien wie die SPD oder später die Grünen entstanden aus sozialen Bewegungen wie der Arbeiterbewegung oder der Anti-Atom- und Friedensbewegung, andere formierten sich vor einem religiösen Hintergrund (Zentrum). Im 20. Jahrhundert kam es schließlich zur Herausbildung internationaler Organisationen mit zunehmenden Einfluss auf die Politik. Der erste Versuch im sogenannten Völkerbund eine Völkergemeinschaft zu bilden, scheiterte mit dem Zweiten Weltkrieg. Heute existieren neben den Vereinten Nationen als Vereinigung aller souveränen Staaten im Bereich der Wirtschaft zusätzlich die Welthandelsorganisation WTO. Im Übergang zwischen Internationaler Organisation und föderalen Staat befindet sich die Europäische Union.
Politikbereiche
- nach der räumlichen Abgrenzung
- Kommunalpolitik
- Landespolitik
- Bundespolitik
- Europapolitik
- Eine-Welt-Politik
- nach Sachgebieten
- Arbeitsmarktpolitik
- Außenpolitik
- Auswärtige Kulturpolitik
- Behindertenpolitik
- Bildungspolitik
- Bürokratiepolitik
- Drogenpolitik
- Entwicklungspolitik
- Familienpolitik
- Finanzpolitik
- Forschungspolitik
- Frauenpolitik
- Geschlechterpolitik
- Gesundheitspolitik
- Innenpolitik
- Internationale Politik
- Landwirtschaftspolitik
- Kulturpolitik
- Medienpolitik
- Minderheitenpolitik
- Sozialpolitik
- Sprachpolitik
- Steuerpolitik
- Technologiepolitik
- Umweltpolitik
- Verbraucherschutzpolitik
- Verkehrspolitik
- Verteidigungspolitik
- Wirtschaftspolitik
- Wissenschaftspolitik
Politische Systeme und Ideologien
Anarchismus -- Demokratie -- Faschismus -- Institutionalismus -- Kapitalismus -- Kommunismus -- Konservatismus -- Kontextualismus -- Politischer Liberalismus -- Neoliberalismus -- Marxismus -- Nationalismus -- Nationalsozialismus-- Parlamentarismus -- Sozialdemokratie -- Sozialismus -- Totalitarismus -- Kommunitarismus
Klassische politische Denker
Platon -- Aristoteles -- Niccolo Machiavelli -- Baruch de Spinoza -- Jean Bodin -- Hugo Grotius -- Charles de Montesquieu -- Jean-Jacques Rousseau -- Thomas Hobbes -- John Locke -- John Stuart Mill -- Karl Marx -- Michail Bakunin -- Max Weber -- John Rawls -- Hannah Arendt --
Politik nach Ländern
Siehe: :Kategorie:Politik nach Ländern
Siehe auch
Politische Partei, Politiker, Blockadepolitik, Politikgeschichte, Politikverdrossenheit, Gewaltenteilung, Föderalismus, Politikversagen, Regierungsform, Reformen, Revolution, Post-Politik, Ordnungspolitik, Sozialpolitik, Politcommunity, Staatstheorie
Weblinks
- [http://www.bpb.de/ www.bpb.de] - Bundeszentrale für politische Bildung
- [http://www.politik-digital.de/ www.politik-digital.de]
- [http://www.parteien-im-vergleich.de/ www.parteien-im-vergleich.de]
- [http://www.wahl-o-mat.de/ www.wahl-o-mat.de] - Ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung
- [http://www.wahlstreet.de/ www.wahlstreet.de] - Wahlstreet: Wahlbörse zur Bundestagswahl 2005
- [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG.html Lexikon Politik] (BpB)
- [http://www.politikwissen.de/lexikon/ Politik-Lexikon auf www.PolitikWissen.de]
- [http://www.rechnungswesenforum.de/verzeichniss/index/World/Deutsch/Wissen/Bildung/Politische_Bildung/ Übersicht über Bildungsmöglichkeiten zum Thema Politik]
- [http://www.politische-bildung.de www.politische-bildung.de]
- [http://www.politik.de www.politik.de] - Zentraler kommentierte Linkkatalog zum Thema Politik
- [http://www.polit-city.de www.polit-city.de] - Politik zum Selbermachen
!Politik
ja:政治
ko:정치
ms:Politik
simple:Politics
th:การเมือง
OrganisationOrganisation (von griech. organon = Werkzeug) lässt sich am treffendsten mit "Bewerkstelligung" übersetzen und meint: Planung und Durchführung eines Vorhabens.
Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Wissenschaft (Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre) wird der Begriff sehr vielfältig verwendet, wobei je nach Betrachtungsebene unterschiedliche Aspekte betont werden.
Organisationsbegriffe
Üblicherweise wird der Begriff Organisation streng vom Begriff Institution getrennt. Dies gelingt jedoch nicht immer.
In Bezug auf Institutionen gibt es drei wesentliche Betrachtungsweisen:
- institutionell: ein Gebilde ist eine Organisation (Organisation als konkretes Sozialgebilde)
- instrumental: ein Gebilde hat eine Organisation ("Organisiertheit")
- prozessual: ein Gebilde wird organisiert (Organisation als Tätigkeit)
So gesehen ergibt diese letztere Sichtweise folgende Reihenfolge der Betrachtung:
#den Prozess der Organisation, das "Organisieren" (speziell in der Medizin das selbständige Umwandeln abgestorbenen Körpergewebes in gesundes Gewebe) und
#das Ergebnis, z.B. die Körperschaft, die gesellschaftliche Organisation.
Organisation in der Soziologie
In der Soziologie wird unter "Organisation" ein für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde mit einem formell vorgegebenen Ziel, mit formell geregelter Mitgliedschaft, einer Verfassung (institutionellen Regeln, siehe auch Institution) und einem Erzwingungsstab zur Durchführung verstanden.
Die Organisationssoziologie untersucht Organisationen in erster Linie aus institutioneller Sicht. Organisation ist dann eine dauerhafte Anordnung von Elementen, deren Tun durch Regeln so festgelegt ist, dass eine Aufgabenlösung in einer zusammenarbeitenden, koordinierten Weise stattfinden kann. Doch werden auch entstehende Organisationen erforscht.
Organisation wird definiert durch die Festlegung
# ihrer Elemente, die Teil der Organisation sind (wer alles gehört dazu?),
# ihrer Kommunikationsstruktur (welches Element steht mit welchem anderen Element in welcher Weise im Austausch?),
# ihrer Autonomie (bei Max Weber, genauer: Autokephalie) (welche Veränderungen nimmt sie selbst oder ein Element von ihr autonom vor?) und
# ihrer Handlungsregeln gegenüber äußeren Ereignissen (woraufhin wird sie als "kollektiver Akteur" tätig?).
Der Grad der Organisiertheit ist demnach der Grad der Festlegung der Elemente in bezug auf die Verbindung mit anderen Elementen und ihrer Arbeitsweise.
Durch die koordinierte Zusammenarbeit der Elemente kann die Organisation Aufgaben lösen, die über die Möglichkeiten der Elemente ('als Einzelwesen') hinausgehen. Der Preis dafür ist die Einschränkung der Freiheitsgrade der einzelnen Elemente. Vorteile von Organisation sind Verstärkung (mehr von Demselben), Ergänzung (Kombination von Verschiedenem), Ausdehnung (Koordination im Raum). Nachteile können sein: Trägheit (durch Koordination), Verlust von Interaktion (insbesondere in der Selbstbestimmheit und Wahrnehmung der Elemente).
Organisation in der Betriebswirtschaftslehre
Die BWL interessiert sich hauptsächlich für Organisation in instrumenteller Sicht. Für ein Unternehmen ist Organisation ein Mittel zum Erreichen des Unternehmensziels.
In diesem Sinne kann man die Organisationen dann nach zwei grundsätzlich verschiedenen Zielsystemen unterscheiden:
• Organisationen, deren Ziel darin besteht, Leistungen zu erbringen und/oder Produkte zu fertigen (Produktionsbetriebe und Dienstleistungsunternehmen) oder bestimmte Außenwirkungen zu erzielen (z.B. Verwaltungsbehörden, Polizei, Parteien, Interessenverbände, Gewerkschaften, usw.).
• Organisationen, deren Zielerreichung auf die Veränderung von Personen gerichtet ist (z.B. Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Beratungsstellen, Gefängnisse usw.). Dieser Zieltyp wird meist Non-Profit-Organisation genannt.
In Bezug auf die Binnenstruktur unterscheidet man zwei Begriffe:
- Aufbauorganisation ("Struktur"): Die hierarchischen Strukturen eines Unternehmens. (Wer hat welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse?)
- Ablauforganisation (früher: "Katallaktik"): Die Prozesse der Leistungserstellung im Unternehmen ("In welcher Abfolge wird wie etwas gemacht?")
Siehe auch: Organisation (Wirtschaft)
Organisation in der Politikwissenschaft
Eine eigene politologische Organisationslehre ist - trotz der Erforschung von z. B. Parteien - noch nicht durchgesetzt. Doch eröffnen sich mit dem 21. Jahrhundert durch die wachsende Bedeutung der NGO (nichtstaatlichen Organisationen) neue Forschungsfelder. Sie reichen - beispielsweise - vom Roten Kreuz bis zu Al-Qaida.
Organisation im Qualitätsmanagement
Im Zusammenhang mit Qualitätsmanagementsystemen ist eine Organisation definiert als eine „Gruppe von Personen und Einrichtungen mit einem Gefüge von Verantwortungen, Befugnissen und Beziehungen“. Dies kann beispielsweise ein(e) Gesellschaft, Körperschaft, Firma, Unternehmen, Institution, gemeinnützige Organisation, Einzelunternehmer, Verband oder Teile bzw. Mischformen solcher Einrichtungen sein.
Organisation ist aber nicht nur ein statisches Gefüge, sondern definiert auch Vorgehensweisen, Handlungsanweisungen, Eskalationsprozesse, Umgang mit Normverstößen usw.. Diese Bedeutung wird mit dem Wort „Prozessorganisation“ klarer bezeichnet.
Organisationstheorien
Wichtige Organisationstheorien sind:
Neo-Institutionalismus
Garbage Can Modell,
Taylorismus,
Human Relations Ansatz,
Property Rights Ansatz,
Transaktionskostentheorie,
Evolutionstheoretischer Ansatz,
Situativer Ansatz,
Bürokratietheorie,
Systemtheorie und
Principal Agent Theorie
Literatur
- Martin Abraham/Günter Büschges: Einführung in die Organisationssoziologie 3.Auflage. Wiesbaden 2004: VS Verlag
- Mayo Elton (1945) Probleme industrieller Arbeitsbedingungen. Frankfurt a.M., 1945--85.180.132.47 19:57, 6. Sep 2005 (CEST)Gianenrico Landi
- Weber, Max, Die legale Herrschaft mit bureaukratischem Verwaltungsstab. In: der., Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1980
- Wieland Jäger/Uwe Schimank (Hrsg.): Organisationsgesellschaft Wiesbaden 2005: VS Verlag
Siehe auch
- Organ - Institution - Körperschaft - Lernende Organisation - Liste von Organisationen - Managementprozess - Nichtstaatliche Organisation - Partei - Prozess - Staat - Struktur - Verein - Einliniensystem - Mehrliniensystem - Organisationsdiagramm
Weblinks
- [http://www.gfuero.org Gesellschaft für Organisation]
- [http://www.bpm-guide.de BPM-Guide.de - umfangreiches Informationsportal zu Themen rund um das Geschäftsprozess- und Workflow-Management]
Kategorie:Planung und Organisation
Kategorie:Soziologie
Herrschaft
Herrschaft ist sozialwissenschaftlich nach dem deutschen Soziologen Max Weber
wie folgt definiert: "Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden". Im Unterschied zu seiner Definition der Macht (die er als soziologisch amorph, also formlos bezeichnet) setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus; sie ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung (Subordination), die jedoch keinerlei hierarchische Strukturen voraussetzt.
Dadurch, dass Weber ein Minimum an Gehorsam voraussetzt, widerspricht seine Definition der von Karl Marx, dessen Herrschaftsbegriff auf Macht basierte.
Oppenheimer meinte mit Herrschaft die Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen; er unterscheidet zwischen Herrschaft als - er folgte darin Otto von Gierke - vertikaler Sozialbeziehung und der Genossenschaft als horizontaler Beziehung.
Herrschaft (geschichtswissenschaftlich): Ausübung der Macht über Untergeordnete und Abhängige durch Machtmittel. Im klassischen Sinne ist Herrschaft nur legitim, wenn über dem Herrscher und dem Beherrschten stehende Rechte zur Machtausübung eingehalten werden. Der Ursprung der Herrschaft ist in der germanischen HausHerrschaft (Gewalt des Hausherrn über die Hausgenossen) zu suchen, aus dieser entwickelte sich die GrundHerrschaft. Der Ausübende der Herrschaft war der Adel; die Königsherrschaft, die ihre Legitimität durch symbolische Rituale (Wahlen, Salbung, Krönung) und durch Herrschaftsinsignien repräsentierte, war nur eine Sonderform der Adelsherrschaft vgl. Lehnsherrschaft. Im Zeitalter der Stände ist die Macht des Herrschers durch erzwungene Herrschaftsverträge beschränkt. In der Neuzeit setzte sich die einheitliche Staatsgewalt durch. Die neuen Herrschaftsformen unterliegen einem fortlaufenden Prozess der Neuorientierung ihrer Legitimitätsgrundlage.
Typen der legitimen Herrschaft nach Max Weber
Nach Weber kann der Gehorsam als konstitutives Element der Herrschaft rein affektuell, aber auch ideell (wertrational) oder materiell (zweckrational) begründet sein. Rein idelle oder rein materielle Motive des bzw. der Gehorchenden (z. B. des Verwaltungsstabes) begründen jedoch eine lediglich labile Herrschaft, zu der ein weiteres, sie stabilisierendes Element hinzukommt: der Legitimitätsglaube.
Weber unterscheidet nun drei Idealtypen legitimer Herrschaft nach der Art ihrer Legitimation:
- rationale / legale Herrschaft, die auf dem Glauben der an die Legalität gesetzter Ordnungen (zum Beispiel Gesetze) ruht, Beispiel: Bürokratie
- traditionale Herrschaft, die auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und der Legitimität der durch sie Berufenen ruht, Beispiel: Patriarchat, Feudalismus
- charismatische Herrschaft, die auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie geschaffenen Ordnung ruht. Sie versachlicht sich stets in eine rationale oder traditionale Herrschaft, Beispiel: Prophet
Der Begriff der Herrschaft wird heute in der von Weber durchgesetzten Bedeutung des legitimierten (personalen) Machtverhältnisses verstanden.
Herrschaftsformen
Herrschaft kann auch danach unterschieden werden, welche Personen oder Gruppen sie ausüben, siehe Liste der Herrschaftsformen.
Dies ist abzugrenzen zu den Regierungsformen, die danach unterschieden werden, wer Träger der Staatsgewalt ist, sowie den Staatsformen im engeren Sinne, die nach der Stellung des Staatsoberhauptes unterschieden werden.
Siehe auch
- Autorität, Soziologische Staatstheorie, kulturelle Hegemonie
Quellen
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen, 1985. Teil 1, Kapitel 1, § 16; Kapitel 3.
Literatur
- Petra Neuenhaus: Max Weber und Michel Foucault. Über Macht und Herrschaft in der Moderne. ISBN 3890858201
- Stefan Breuer: Max Webers Herrschaftssoziologie., 1991 ISBN 3593344580
- Edith Hanke/Wolfgang J. Mommsen (Hrsg.): Max Webers Herrschaftssoziologie. Studien zu Entstehung und Wirkung., Tübingen 2001 ISBN 3161476492
- Hans Haferkamp: Soziologie der Herrschaft. Analyse von Struktur, Entwicklung und Zustand von Herrschaftszusammenhängen., Opladen 1983. ISBN 353121635X
- Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, 1965.
- Giorgio Agamben: Homo Sacer, Torino, Giulio Einaudi, 1995 (dt.: Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Frankfurt Main 2002)
- Giorgio Agamben: (Homo Sacer II) Quel che resta di Auschwitz, Torino, Bollati Boringhieri, 1998 (dt.: Was von Auschwitz bleibt. Das Archiv und der Zeuge. Frankfurt am Main 2003)
Weblinks
- Max Weber, WuG, Teil 1, Kapitel 1, § 16: Macht und Herrschaft
- [http://www.textlog.de/7323.html Max Weber, WuG, Teil 1, Kapitel 3: Die Typen der Herrschaft]
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
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ja:国家 simple:State
Bayern
Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien, im Süden an Österreich und an den Bodensee.
Im Freistaat leben traditionell drei deutsche Volksstämme: die Franken (Ober-, Mittel- und Unterfranken), die Schwaben und die Baiern ("Altbayern").
Geschichte
Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, da sein zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß-blau als griechische Nationalfarben etablierte.
Politik
Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns.
Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:
In Bayern regiert seit 1966 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten.
Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU).
Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wiedergewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt.
Der Bayerischen Staatsregierung gehören zurzeit folgende Mitglieder an:
- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Erwin Huber (CSU), Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Emilia Müller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945
Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden.
Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen.
Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt.
Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006.
Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern
Wahlrecht
Gesetzgebungsverfahren in Bayern]
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.
Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Desweiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).
Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.
Staatswappen, Flagge und Hymne
Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten:
Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben.
Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.
Zur Hymne siehe: Bayernhymne
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:
Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS)
Landkreise
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
kreisfreie Städte
Kreisfreie Städte
Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden, Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 01. Januar 2006 (geplant)
Größte Städte
Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Große Kreisstadt
Regionen
Geografie
Große Kreisstadt
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen).
Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden.
Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern
Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent.
Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der Situation vorgewiesen werden.
An drei Standorten in Bayern befinden sich Atomkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.
Kultur
Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken.
Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.
Museen
Theater, Schauspiel und Oper
Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:
Musik
Operetten]
Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
- Max Reger
- Carl Orff
- Richard Strauss
- Christoph Willibald Gluck
Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck
Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.
Münchner Opernfestspiele
Küche
Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel
Religion, Stämme und Sprache
Leberkässemmel
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 %
Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden.
Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche.
Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Tradition in Bayern. Daneben sind auch Jenische in Bayern beheimatet.
Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen
Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische Mundarten gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten.
siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster
Literatur
- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7
Siehe auch: Portal:Bayern
Weblinks
- [http://www.bayern.de/ Bayerische Staatsregierung]
- [http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/ Bayerische Landesbibliothek Online]
- [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Merianb/merianb_index.html Topographia Bavariae] Kupfertafeln von Matthäus Merian 1622
- [http://www.geschichte.hdbg.de Geschichte Bayerns (Haus der Bayerischen Geschichte)]
- [http://www.bayernviewer.de/ Bayern Viewer: Luftbilder und Karten flächendeckend]
- [http://www.bis.bayern.de/ Detaillierte Karten flächendeckend]
-
als:Bayern
ja:バイエルン州
ko:바이에른 주
simple:Bavaria
Regierungspräsidium
Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht.
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
Geschichte
Bereits 1815/16 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Im Deutschen Reich gab es ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung. Nach 1945 wurden sie in den größeren Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen bestehen sie bis heute noch. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident. In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Kreisen).
Regierungsbezirke
In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:
deutschen Baden-Württemberg - 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
Tübingen Bayern - Bezirke der 7 Regierungen: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben (Nicht zu verwechseln mit den 7 deckungsgleichen Bezirken gleichen Namens)
Bezirk Hessen - 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
Kassel Nordrhein-Westfalen - 5 Bezirksregierungen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Münster Sachsen - 3 Regierungsbezirke: Chemnitz, Dresden, Leipzig
Ehemalige Regierungsbezirke
- Aufgelöst vor 1945
- Berlin (1822)
- Kleve (1822)
- Reichenbach (1820)
- Stralsund (1932)
- Aufgelöst nach Gebietverlusten im Osten
- Allenstein (Ostpreußen, 1945)
- Bialystok (Ostpreußen, 1945)
- Breslau (Schlesien, 1945)
- Bromberg (Danzig-Westpreußen, 1945)
- Danzig (Danzig-Westpreußen, 1945)
- Gumbinnen (Ostpreußen, 1945)
- Hohensalza (Wartheland, 1945)
- Kattowitz (Schlesien, 1945)
- Köslin (Pommern, 1945)
- Königsberg (Ostpreußen, 1945)
- Liegnitz (Schlesien, 1945)
- Litzmannstadt (Wartheland, 1945)
- Marienwerder (Danzig-Westpreußen, 1945)
- Oppeln (Schlesien, 1945)
- Posen (Wartheland, 1945)
- Schneidemühl (Posen-Westpreußen, 1945)
- Stettin (Pommern, 1945)
- Zichenau (Ostpreußen, 1945)
- Aufgelöst wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in den Westlichen Besatzungszonen
- Minden (1947)
- Sigmaringen (1946)
- Aufgelöst wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in der Ost-Zone / DDR
- Erfurt (1945)
- Frankfurt (1952)
- Halle (1952, Neugründung nach Wiedervereinigung)
- Magdeburg (1952, Neugründung nach Wiedervereinigung)
- Merseburg (1945)
- Potsdam (1952)
- Aufgelöst, bzw. neu zugeschnitten und umbenannt während der Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre
- Aachen (NRW, 1972)
- Aurich (Niedersachsen, 1978)
- Hildesheim (Niedersachsen, 1978)
- Montabaur (Rheinland-Pfalz, 1968)
- Nordbaden (Baden-Württemberg, 1973)
- Nordwürttemberg (Baden-Württemberg, 1973)
- Oldenburg (Niedersachsen, 1978)
- Osnabrück (Niedersachsen, 1978)
- Rheinhessen (Rheinland-Pfalz, 1968)
- Pfalz (Rheinland-Pfalz, 1968)
- Stade (Niedersachsen, 1978)
- Südbaden (Baden-Württemberg, 1973)
- Südwürttemberg-Hohenzollern (Baden-Württemberg, 1973)
- Wiesbaden (Hessen, 1968)
- Aufgelöst nach Verzicht auf Regierungebezirke
- Braunschweig (Niedersachsen, 2004)
- Dessau (Sachsen-Anhalt, 2003)
- Halle (Sachsen-Anhalt, 2003)
- Hannover (Niedersachsen, 2004)
- Koblenz (Rheinland-Pfalz, 1999)
- Lüneburg (Niedersachsen, 2004)
- Magdeburg (Sachsen-Anhalt, 2003)
- Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz, 1999)
- Trier (Rheinland-Pfalz, 1999)
- Weser-Ems (Niedersachsen, 2004)
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Kategorie:Politik (Deutschland)
Kategorie:Verwaltungsrecht
Bezirksregierung
Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht.
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
Geschichte
Bereits 1815/16 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Im Deutschen Reich gab es ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung. Nach 1945 wurden sie in den größeren Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen bestehen sie bis heute noch. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident. In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Kreisen).
Regierungsbezirke
In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:
deutschen Baden-Württemberg - 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
Tübingen Bayern - Bezirke der 7 Regierungen: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben (Nicht zu verwechseln mit den 7 deckungsgleichen Bezirken gleichen Namens)
Bezirk Hessen - 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
Kassel Nordrhein-Westfalen - 5 Bezirksregierungen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Münster Sachsen - 3 Regierungsbezirke: Chemnitz, Dresden, Leipzig
Ehemalige Regierungsbezirke
- Aufgelöst vor 1945
- Berlin (1822)
- Kleve (1822)
- Reichenbach (1820)
- Stralsund (1932)
- Aufgelöst nach Gebietverlusten im Osten
- Allenstein (Ostpreußen, 1945)
- Bialystok (Ostpreußen, 1945)
- Breslau (Schlesien, 1945)
- Bromberg (Danzig-Westpreußen, 1945)
- Danzig (Danzig-Westpreußen, 1945)
- Gumbinnen (Ostpreußen, 1945)
- Hohensalza (Wartheland, 1945)
- Kattowitz (Schlesien, 1945)
- Köslin (Pommern, 1945)
- Königsberg (Ostpreußen, 1945)
- Liegnitz (Schlesien, 1945)
- Litzmannstadt (Wartheland, 1945)
- Marienwerder (Danzig-Westpreußen, 1945)
- Oppeln (Schlesien, 1945)
- Posen (Wartheland, 1945)
- Schneidemühl (Posen-Westpreußen, 1945)
- Stettin (Pommern, 1945)
- Zichenau (Ostpreußen, 1945)
- Aufgelöst wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in den Westlichen Besatzungszonen
- Minden (1947)
- Sigmaringen (1946)
- Aufgelöst wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in der Ost-Zone / DDR
- Erfurt (1945)
- Frankfurt (1952)
- Halle (1952, Neugründung nach Wiedervereinigung)
- Magdeb | | |